SCHMERZKLINIK am ARKAUWALD
Fachklinik für spezielle Schmerztherapie

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97980 Bad Mergentheim

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Für Mitglieder gesetzlicher Kostenträger bieten wir auf der Grundlage des § 40 bzw. 111 SGB V Rehabilitationsbehandlungen an und für
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Informationen zum Thema Schmerz und Schmerztherapie

BRENNENDE FÜSSE
(Burn ing f eet-Syndrom)
weiterer Suchbegriff: Brennen der Füße

Brennende Füße bezeichnet der Mediziner als Bur ning-fee t-Synd rom.

Als Ursache für brennende Füße wird eine Hypovitaminose (= Vitaminmangel) (Pantothensäure- (= Bestandteil des Koenzyms A), Nicotinsäure-, Aneurinmangel (= Vitamin B)) oder Mangel an Mineralien (z.B. Magnesium) im Gefolge von Stoffwechsel- oder auch Ernährungsstörungen vermutet.
Die mikroskopische Gewebeuntersuchung zeigt gefäßbedingte anoxämische
(= durch Sauerstoffmangel hervorgerufene), periphere (= außerhalb von Hirn oder Rückenmark vorkommende) Nervenschädigungen.

Das Bur ning-fee t-Synd rom ist gekennzeichnet durch nächtliche (bei Bettwärme auftretende, durch Kühlung linderbare) Anfälle schmerzhaften Brennen s der Füße , evtl. begleitet mit vegetativen und trophischen Störungen (z.B. örtliche Schweißbildung bzw. Hautschuppung), Muskelverspannung und Nervenreizzuständen.

Zur Behandlung können Antikonvulsiva (= Mittel gegen die Fallsucht, u.a. aber auch gegen brennen de Füße hilfreich) gegeben werden (Carbamazepin, Gabapentin oder Pregabalin) versucht werden. Auch kann eine Substitutionstherapie (= Behandlung durch künstliche Zufuhr dem Körper normalerweise zur Verfügung stehender Substanzen) der oben aufgeführten Stoffe versucht werden, leider sind die Erfolge damit bei einem Brennen der Füße eher mäßig.

Differentialdiagnostisch (= sonstige Krankheiten bei denen brennende Füße auftreten können) ist die Erythromelalgie (auch als Erythralgie, Erythermalgie oder Erythrothermalgie bezeichnet) von Bedeutung, gekennzeichnet durch brennende, oft schmerzhafte Sensationen im Bereich der Füße, aber auch Hände. Wärme verstärkt die Beschwerden. Die Schmerzbereiche sind häufig gerötet, teilweise aber auch zyanotisch (= bläulich verfärbt), was dann zu einer Verwechslung mit der Raynaud Krankheit (auch als Morbus Raynaud oder Raynaud Syndrom bezeichnet) führen kann.

Man unterscheidet die primäre (= als eigenständige Erkrankung) und sekundäre, symptomatische (= als Folge einer anderen Erkrankung) Form. Sekundär kann die Erkrankung bei Bluthochdruck, Schwermetallvergiftung und Polycythaemia vera (= krankhaft vermehrte rote Blutkörperchen) auftreten.

Des weiteren wäre differentialdiagnostisch (= sonstige Krankheiten bei denen brennende Füße auftreten können) noch das Restless-legs Syndrom (Wittmaak-Ekbom Syndrom) zu nennen, gekennzeichnet durch intermittierend (= zeitweilig auftretende), paroxysmal (= attackenförmig) auftretende schmerzhafte Empfindungen (Parästhesien und Dysästhesien) in den Beinen, verbunden mit Bewegungsunruhe, vor allem nachts bzw. im Liegen. Häufig ist hauptsächlich die Unterschenkelaußenseite betroffen.

Brennende Füße können auch ein Symptom (= Krankheitszeichen) der Polyneuropathie sein.

Auch bei der Lyme-Borreliose kann es zu einem Brennen der Füße kommen.

Gegen brennende Füße, aber auch bei Schmerzen aufgrund einer Erythromelalgie helfen wiederholte Blockaden der Nn. ischiadici
(= Ischiasnerven) mit einem lang wirkenden Lokalanästhetikum (z.B. Bupivacain, Ropivacain) (= örtliche Betäubungsmittel). Optimal ist diese Behandlung in Form einer kontinuierlichen Blockade mit Katheter* was aber einen stationären Aufenthalt erfordert.

* Bei der sog. kontinuierlichen Blockade mit Kat heter wird vo bergehend (z.B. 8-14 Tage l ang) ein dü nner Kuns tstoffschlauch dicht an Nervengeflech te bzw. den bet roffenen Nerven eingepflanzt. Die Ein pflanzung erfolg t durch eine han delsübliche Kanü le hindurch, es m uß also nicht "aufgesch n itten" werden. In der Fol ge wird über diesen Kath eter mehrmals tägl ich, jeweils nach Abkl ingen der vorangegangenen Dos is, das örtliche Betäubungs mittel völlig sch merzlos nachgespri tzt. In bestim mten Fällen kann zur Verabreich ung des örtlichen Betäubungsm ittels durch den Kat heter h indurch auch eine k leine Pum pe angesch lossen werden. Das Lokalanäst hetikum (= örtliches Be täubungsmittel) wird bei dieser Behand lung so dos ier t, dass die gro be Kraf t erhalten bleib t (bei gleich zei tiger Hem mung der Sch me rzreizleitung), damit begleitend kran kengymnastische Übungsbehand lungen möglich bleiben. Dass die schmerzl in dernde Wir kung i.d.R. über die eigen tliche Behand lungszeit hinaus an hält, ist u.a. darauf zurückzu führen, daß bei d ieser B lockadebehand lung auch die sog. vegetat iven Ner ven betroffen sind, w oraus eine sehr deu tliche Durchblutungsste igerung resultiert. Dies ist der Grund, warum diese Behan dlungsmethode besonders bei Sch merzen, die auf eine verm inderte Blu tversorgun g, auf en tzündliche oder auch degenerat ive Prozesse zurückzuführen sind, hilfreich ist.
Nach neueren Erkenn tnissen kann diese intensive Blockade therapie auch das sog. Sch merzgedächtnis löschen, auch bei einem ständ igen Brennen der Füße.

Die Met hoden der modernen Schmerz therapie bieten auch opt imale Voraussetzungen für eine Anschl ußheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlußrehabilitat ion. Mehr darüber erfahren Sie h ier: http://www.anschlussheilbehandlung.co.uk (einfach anklicken).

Laut der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit ha ben alle Versiche rte (also auch ältere Patienten) einer gesetzlichen Krankenkasse einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation und können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen. Das Bundesgesundheitsministerium schrieb dazu auch einen Brief an die Aufsichtsbehörden. Zu diesem Wahlrecht gibt es mittlerweile auch ein Urteil des hessischen Landessozialgerichts (Az.: L 1 KR 2/05):Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet, die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu berücksichtigen. (Der Kläger hatte die Kur noch während des laufenden Prozesses in der von ihm bevorzugten Einrichtung auf eigene Kosten angetreten. Seine Krankenkasse wurde dazu verurteilt, ihm die Kosten für die Kur zu erstatten. Eine Revision gegen die Entscheidung ließ das Gericht nicht zu).


Viele gute Gründe sprechen für eine stationäre Behandlung in der
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Aktualisiert:>10.10.2009</> a&bl90-
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